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Feriencamp und Steuer: Zuschuss vom Arbeitgeber bis 2.000 Euro

27. Oktober 2026

Kurz beantwortet

Selbst absetzen können Eltern die Kosten für ein Feriencamp in Österreich seit 2019 in der Regel nicht mehr, das hat der Familienbonus Plus abgelöst. Der Arbeitgeber kann aber zahlen: bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei, für Kinder unter 14 Jahren. Laut den Lohnsteuerrichtlinien gilt das ausdrücklich auch für Ferienlager und Ferienbetreuung, wenn eine pädagogisch qualifizierte Person betreut.

Stand: Oktober 2026. Das ist keine Steuerberatung. Im Einzelfall entscheiden Arbeitgeber, Lohnverrechnung und Finanzamt.

Kinder lernen im Park

Wie der Zuschuss funktioniert

Der Arbeitgeber zahlt einen Teil oder die ganzen Kosten der Kinderbetreuung. Bis zum Höchstbetrag ist das Geld lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei. Das geht auf drei Wegen:

  • direkt an das Camp oder an die Betreuungsperson
  • als Gutschein, der nur bei Betreuungseinrichtungen eingelöst werden kann
  • als Ersatz: Du bezahlst das Camp selbst und reichst die Rechnung beim Arbeitgeber ein (möglich seit 2024)

Ein Anspruch auf den Zuschuss besteht nicht. Der Arbeitgeber entscheidet, ob er ihn anbietet. Er muss ihn allen Beschäftigten oder bestimmten Gruppen anbieten, zum Beispiel allen Eltern.

Die Bedingungen für dich

  • Dein Kind ist zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 14 Jahre alt. Wird es im Lauf des Jahres 14, gilt der Zuschuss für dieses Jahr noch.
  • Dir steht für das Kind mehr als sechs Monate im Jahr die Familienbeihilfe samt Kinderabsetzbetrag zu.
  • Du bist angestellt. Für freie Dienstnehmer gilt die Steuerbefreiung nicht.
  • Du gibst dem Arbeitgeber eine schriftliche Erklärung ab (Formular L35 des Finanzministeriums).
  • Pro Kind sind höchstens 2.000 Euro im Jahr steuerfrei. Was darüber hinaus gezahlt wird, ist normal zu versteuern.

Die Bedingungen für das Camp

Die Betreuung muss in einer anerkannten Einrichtung (Kindergarten, Hort, Kindergruppe, schulische Tagesbetreuung) stattfinden oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person. Für Feriencamps ist meist der zweite Weg entscheidend. Die Betreuungsperson muss:

  • mindestens 18 Jahre alt sein und
  • eine Ausbildung zur Kinderbetreuung von mindestens 35 Stunden nachweisen, mit Entwicklungspsychologie und Pädagogik, Kommunikation und Konfliktlösung sowie Erster Hilfe, oder zum Beispiel eine Ausbildung als Kindergartenpädagogin, Hortpädagoge, Sozialpädagogin oder ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule.

Ob das Team eines Camps diese Ausbildung hat, steht nicht immer auf der Camp-Seite. Frag am besten vor der Anmeldung nach, zum Beispiel direkt in deiner Anfrage über Kidszone.

Was zählt, was nicht

zählt als Betreuungskosten zählt nicht
Betreuung im Camp, Ferienlager, Ferienbetreuung Fahrtkosten zum Camp
Verpflegung im Camp Schulgeld
Bastel- und Materialgeld Vermittlungsgebühren

Wenn ein Camp auch andere Leistungen enthält, muss die Rechnung Gesamtkosten und Betreuungskosten getrennt ausweisen.

Was auf der Rechnung stehen muss

  • Name und Sozialversicherungsnummer des Kindes
  • Name und Adresse des Rechnungsempfängers
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Zeitraum der Betreuung
  • Name und Anschrift der Einrichtung; bei einer Betreuungsperson zusätzlich ihre Versicherungsnummer und ein Nachweis der Ausbildung, etwa eine Kopie des Zeugnisses
  • Betrag für die Betreuung

Sag am besten schon in deiner Anfrage dazu, dass du eine Rechnung für den Arbeitgeberzuschuss brauchst.

Ein Beispiel

Deine Tochter ist 9 und besucht im Sommer zwei Wochen ein Tagescamp für je 300 Euro. Das Camp wird von pädagogisch qualifizierten Betreuerinnen geleitet und stellt eine passende Rechnung aus. Dein Arbeitgeber bietet den Zuschuss an und ersetzt dir die 600 Euro. Du bekommst den Betrag steuerfrei, und es bleiben noch 1.400 Euro für weitere Betreuung im selben Jahr, zum Beispiel für den Hort.

Was ein Camp typischerweise kostet: Was kostet ein Feriencamp?

Und wenn der Arbeitgeber nichts zahlt?

  • Familienbonus Plus: Er ersetzt seit 2019 die frühere Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten und steht unabhängig davon zu, ob und wie viel ihr für Betreuung ausgebt.
  • Alleinerziehende, die berufstätig sind, können Kosten für Kinderbetreuung unter Umständen als außergewöhnliche Belastung geltend machen, mit Selbstbehalt. Frag dazu beim Finanzamt nach.
  • Gefördert: Manche Camps sind von Gemeinden oder Vereinen unterstützt und dadurch günstiger. Camps mit langen Betreuungszeiten findest du unter Ferienbetreuung in Wien und Niederösterreich.

Häufige Fragen

Kann man ein Feriencamp von der Steuer absetzen?

In Österreich seit 2019 in der Regel nicht mehr selbst. Der Arbeitgeber kann aber bis zu 2.000 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei zuschießen, auch für Ferienlager und Ferienbetreuung.

Bis zu welchem Alter gilt der Zuschuss?

Das Kind darf zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 14 sein. Bis 2023 lag die Grenze bei 10 Jahren.

Gilt der Zuschuss auch für Sportcamps?

Grundsätzlich ja, wenn eine pädagogisch qualifizierte Person betreut und die Rechnung die Betreuungskosten ausweist. Steht vor allem Training oder Unterricht im Vordergrund, kann die Lohnverrechnung das anders sehen. Kläre das im Zweifel vorher.

Muss mein Arbeitgeber den Zuschuss zahlen?

Nein, es ist eine freiwillige Leistung. Es lohnt sich aber, bei der Personalabteilung nachzufragen.

Wo finde ich die offiziellen Regeln?

Beim Finanzministerium in den Lohnsteuerrichtlinien (Randzahlen 77c bis 77m) und auf oesterreich.gv.at.

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